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Abschreibung

Aus den Daten der Anlagenbuchhaltung wird der Wertverzehr der Anlage (durch Abnutzung, technische Veraltung usw.) anhand von Abschreibungen ermittelt. Dazu werden alle abnutzbaren Anlagen einem bestimmten Abschreibungszeitraum aus der AfA-Tabelle (Tabelle für die Absetzung für Abnutzung) zugeordnet.
Die so ermittelten Abschreibungswerte werden an die Kosten- und Leistungsrechnung übergeben und fließen somit in die Berechnung der Kosten pro Abrechnungsobjekt (Kostenstelle) ein.

siehe auch: Anlagenbuchhaltung, Aussonderungsantrag; Verlust, Verschrottung

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