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Um rechtsverbindlich im Namen der Hochschule Verträge über Lieferungen und Leistungen abschließen bzw. Aufträge erteilen zu dürfen, bedarf es der Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht (Bestellbefugnis), welche durch die Kanzlerin bzw. dem Kanzler mit einem separatem Schreiben übertragen wird.