Beim Direktauftrag (0 - 1.000 Euro netto) wird kein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt und somit ergeben sich auch keine Formvorschriften.
Es ist unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein formloser Preisvergleich durchzuführen (z. B. Internetrecherche über Preissuchmaschinen oder Markplatzrecherche wie z. B. Mercateo, o.ä.).
Gem. § 14 S. 2 UVgO soll der Auftraggeber zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln und damit den Wettbewerb sichern.
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Beschaffung.