Dienstreisen
Dienstreisen sind Reisen, die zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte durch geführt werden und angeordnet oder genehmigt werden. Die Dienstreise umfasst das Dienstgeschäft und die zu seiner Erledigung notwendigen Fahrten und Gänge zum Geschäftsort und zurück sowie diese am Geschäftsort.
Dienstreisen können durch das hauptberuflich beschäftigte Personal der Hochschulen (Beamt_innen sowie Tarifbeschäftigte) durchgeführt werden. Für Dienstreisen von Gastprofessor*innen sowie Gastdozent*innen finden die reisekostenrechtlichen Vorschriften für Beamt*innen entsprechend Anwendung.
Alle Dienstreisen sind schriftlich oder elektronisch mit dem „Reiseantrag (Trip Request)“ zu beantragen. Siehe hierzu weiter unten die spezifischen Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Antragstellende sind verpflichtet – schon vor Antragstellung – die preiswertesten und klimafreundlichsten Reisemöglichkeiten selbst zu ermitteln und im Reiseantrag anzugeben. Der Reiseantrag ist rechtzeitig und vollständig ausgefüllt zu stellen.
Regelungen und Abrechnungsformulare der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin und Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin
Das Formular zur Abrechnung einer Dienstreise für Beschäftigte der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin und Hochschule für Musik Hanns Eilser Berlin.