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Beschaffung

Die drei künstlerischen Hochschulen und das SC H haben sich auf nachfolgende Wertgrenzen und Verfahrensweisen verständigt – die Regelungen gelten für Budgetverantwortliche oder für Mitarbeiter*innen welche durch die Kanzlerin bzw. dem Kanzler mit einem separatem Schreiben die rechtsgeschäftlihe Vertratungsmacht übertragen bekommen haben:

  • Bis 150 € netto Auftragswert (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Mündlicher Direktauftrag
  • Über 150 bis 1.000 € netto (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Schriftlicher Direktauftrag
  • Über 1.000 bis 10.000 € netto Auftragswert (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Vergabe mit Angebotsanfragen bei mindestens 3 Bietern
  • Bei Beschaffungswünschen über 10.000 € netto kontaktieren Sie bitte frühzeitig in der Planungsphase die Verwaltung, um ein geeignetes Verfahren zu besprechen.

Weitergehende Ausführungen, Richtlinien, Gesetze sowie Formulare finden Sie auf der Website des Vergabeservices Berlin.

  • Zum Thema nachhaltige Beschaffung (umweltfreundlich sowie fair) informieren Sie sich bitte hier.
  • Die Vorgaben sowie Arbeitshilfen zur umweltverträglichen Beschaffung rufen Sie bitte hier ab