Beschaffung
Die drei künstlerischen Hochschulen und das SC H haben sich auf nachfolgende Wertgrenzen und Verfahrensweisen verständigt – die Regelungen gelten für Budgetverantwortliche oder für Mitarbeiter*innen welche durch die Kanzlerin bzw. dem Kanzler mit einem separatem Schreiben die rechtsgeschäftlihe Vertratungsmacht übertragen bekommen haben:
- Bis 150 € netto Auftragswert (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Mündlicher Direktauftrag
- Über 150 bis 1.000 € netto (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Schriftlicher Direktauftrag
- Über 1.000 bis 10.000 € netto Auftragswert (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Vergabe mit Angebotsanfragen bei mindestens 3 Bietern
- Bei Beschaffungswünschen über 10.000 € netto kontaktieren Sie bitte frühzeitig in der Planungsphase die Verwaltung, um ein geeignetes Verfahren zu besprechen.
Weitergehende Ausführungen, Richtlinien, Gesetze sowie Formulare finden Sie auf der Website des Vergabeservices Berlin.