Die drei künstlerischen Hochschulen vergeben ihre Aufträge nach den Grundsätzen des öffentlichen Vergaberechts. Maßgeblich für die einzelne Beauftragung sind die dem jeweiligen Vergabeverfahren zugrundeliegenden Regelungen und die veröffentlichten Vergabe- und Vertragsunterlagen.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Haushaltsordnung des Landes Berlin (AV LHO),
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
- Allgmeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauleistungen Berlins (ABau),
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV),
- Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
- Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)
- Rundschreiben des Landes Berlins zur öffentlichen Auftragsvergabe.
Vergabeplattform
Die aktuellen Ausschreibungen für die Beschaffung von Dienst- und Lieferleistungen sowie für den Baubereich der drei künstlerischen Hochschulen finden Sie hier:
bieterportal.servicecenter-khs.e-va.eu/
Beschaffung (interne Infos)
Die drei Hochschulen und das SC H haben sich auf nachfolgende Wertgrenzen und Verfahrensweisen verständigt – die Regelungen gelten für Budgetverantwortliche oder für Mitarbeiter*innen welche durch die Kanzlerin bzw. dem Kanzler mit einem separatem Schreiben die rechtsgeschäftlihe Vertratungsmacht übertragen bekommen haben:
- Bis 150 € netto Auftragswert (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Mündlicher Direktauftrag
- Über 150 bis 1.000 € netto (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Schriftlicher Direktauftrag
- Über 1.000 bis 10.000 € netto Auftragswert (ohne USt, inkl. Liefer- und Nebenkosten, abzügl. Rabatte): Vergabe mit Angebotsanfragen bei mindestens 3 Bietern
- Bei Beschaffungswünschen über 10.000 € netto kontaktieren Sie bitte frühzeitig in der Planungsphase die Verwaltung, um ein geeignetes Verfahren zu besprechen.
Weitergehende Ausführungen, Richtlinien, Gesetze sowie Formulare finden Sie auf der Website des Vergabeservices Berlin.