Die Anlagenbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung zur Erfassung und Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen, Fuhrparks, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Anschaffungskosten 410 EUR netto übersteigen. Hierbei wird unterschieden in Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögensgegenstände und Finanzanlagen.
Die Anlagenbuchhaltung informiert über den aktuellen Bestand sowie die Zu- und Abgänge des gesamten Anlagevermögens.
Die in der Anlagenbuchhaltung erfassten Sachanlagen sind Teil des Inventarverzeichnisses.