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An den drei künstlerischen Hochschulen ist der Kanzler/die Kanzlerin der/die Beauftragte für den Haushalt.

Ihm/Ihr obliegt die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und der Unterlagen für den Entwurf des Haushaltsplans sowie die Ausführung des Haushaltsplans. Im Übrigen ist die Beauftragte für den Haushalt bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen. Er/Sie kann Aufgaben bei der Ausführung des Haushaltsplans übertragen.

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