Alle den Hochschulen zustehenden Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, unabhängig davon, ob sie im Haushaltsplan überhaupt oder in entsprechender Höhe veranschlagt sind. Die Einziehung hat zugunsten von der Bankkonten der Hochschulen, die bei der Kasse/Zahlstelle des Service Center Haushalt geführt werden, zu erfolgen.
Das ServiceCenter Haushalt ist durch Übersendung eines Annahmeauftrages über den erwarteten Geldeingang rechtzeitig zu informieren. Dem Annahmeauftrag sind zahlungsbegründende Unterlagen beizufügen bzw. eine aussagekräftige Begründung anzuführen.