Gastprofessuren
Das SC P begleitet Gastprofessor*innen von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere:
- Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen
- Anweisung bzw. Einstellung der Vergütung
Die Beschäftigung als Gastprofessor*in erfolgt grundsätzlich durch die Übertragung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eigener Art. Die Beschäftigung unterliegt der Steuer- sowie Sozialversicherungspflicht.